Begleitung von Familien

Wir bieten ambulante Familienbegleitung nach den § 30 (Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe) und § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) SGB VIII an. Dies bedeutet für die Familien, dass wir nach einem vom Jugendamt festgestellten Bedarf an individuellen Fragen und Herausforderungen mit den Familien gemeinsam in ihrem gewohnten Umfeld bzw. geschützten Atmosphäre arbeiten. Wir treffen uns je nach Situation in unserem Büro, bei den Familien zu Hause oder in öffentlichen Räumen wie Cafés und Parks.

Die Zusammenarbeit zwischen EMERGE e.V. und den Familien beginnt auf zwei Wegen:

Entweder durch einen Antrag der Familie beim Jugendamt für die Begleitung eines besonderen Anliegens oder einer Herausforderung. Da das Jugendamt die Hilfe in der Regel finanziert, entscheidet es auch, ob diese Form der Hilfe neben anderen Unterstützungsangeboten die geeignetste für die jeweilige Familie ist.

Oder das Jugendamt erfährt von Dritten über eine vermutete oder bestehende Gefährdung des Kindeswohls in einer Familie nach § 8a SGB VIII. Es kann dann Träger wie EMERGE e.V. beauftragen, mit Familien zusammenarbeiten, um das Wohl eines Kindes zu gewährleisten.

Dabei ist uns eine systemische Annäherung sehr wichtig. Wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz und legen einen großen Wert darauf, möglichst viele hilfreiche Ansprechpersonen einzubeziehen. Dies können Verwandte, Nachbar*innen, Freund*innen, Vereine, Kitas, Ärzte, Therapeut*innen, Erzieher*innen, Lehrer*innen und andere sein. Wir sehen uns dazu verpflichtet, zwischen unterschiedlichen Ansichten und Informationen zu vermitteln (Vgl. unsere Arbeitsethik).